Wenn der Receiver an dem der Videorekorder hängt noch einen analogen SCART-Anschluss haben sollte und dort auch noch etwas ausgibt, dann lässt sich so auch aufnehmen.
Die Umstellung auf HD wird aber auch dafür genutzt, die Aufnahme- und Kopierrechte der Nutzer zunehmend mehr einzuschränken. Es ist zwar eher unwahrscheinlich, aber hier könnte man deshalb auch den "klassischen" Macrovision-Kopierschutz anwenden, der früher schon bei kopiergeschützten Kaufkassetten zum Einsatz kam. Dann müsste man sich schon einen dieser "Kopierschutz-Killer" besorgen - die Kisten, die im Elektronikhandel früher als "Bildverbesserer" oder "Bildstabilisator" verkauft wurden, hatten das Kopierschutzsignal herausgefiltert.
Die ganze Einführung von "HD+" und jetzt wohl "free-irgendwas" bei DVB-T dient nicht nur, um seitens der Privaten den Leuten Gebühren unterzujubeln. Bei all diesen Verbreitungswegen hat man auch dafür gesorgt, dass man mit verschiedenen Mechanismen bestimmen kann, wer was, wann, wie und wo sehen kann.
Wenn die Fernsehsender es für nötig halten, können sie es blockieren, dass man Werbung vorspult, sie können die Aufnahmen auf der Festplatte nur für einen gewissen Zeitraum nutzbar machen, oder die Zahl der Wiedergaben beschränken.
Was da jetzt über den Deckmantel HD in den letzten Jahren eingeführt wurde, ist der feuchte Traum des Content-Managements. Die haben quasi volle Kontrolle über das, was man zu Hause mit den Aufzeichnungen anstellen kann.
Natürlich lässt sich das in diesem Katz- und Mausspiel auch wieder umgehen, aber nicht gerade einfach und günstig, muss man sagen.
Soweit ich das überblicken kann, haben die meisten Receiver für DVB-T2 schon keinen analogen SCART-Ausgang mehr. In wenigen Jahren wird es keinen analogen Video Aus- und Eingang an Geräten mehr geben. Darauf sollte man gefasst sein. Dann läuft das alles nur noch über Konverter, die man sich anschaffen muss. Das betrifft dann nicht nur Videorekorder-Nutzer, sondern auch die Nutzer alter Videospielkonsolen.